Aktuelles
"Wunderland mit Alice"
Ein Theaterstück von und mit Menschen mit geistiger Behinderung.
Durch die Sponsoringleistung der Grevener Stadtwerken wurde ein Fluss der Energien zwischen den Teilnehmern, deren persönlicher Lebenswelt und dem Wunderland ermöglicht.Ein Energiesparhaus am Kundencenter der Stadtwerke
Spiel – Spaß – Energiesparen!
Das Energiesparhaus - ein Highlight beim Frühlingsfest. Unter Leitung eines Spielmoderators konnten „Jung“ und „Alt“ erfahren, wie in den eigenen vier Wänden Energie gespart werden kann.
BGH-Urteil betrifft die Stadtwerke nicht
Keine Ölpreisbindung in Grevener Verträgen
Verträge mit Erdgaskunden dürfen nicht an den Ölpreis gekoppelt sein. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 24. März 2010 entschieden. Kein Problem für die Stadtwerke Greven, denn deren Verträge enthalten keine Ölpreisklausel. Insofern sind die Stadtwerke-Kunden von dem BGH-Urteil nicht betroffen. Die bestehenden Verträge bleiben gültig.Wechsel der Gas-, Wasser- und Gartenwasserzähler
Der Austausch der Zähler ist gemäß den eichamtlichen Vorgaben in bestimmten Zeiträumen (Gaszähler alle 8 Jahre, Wasserzähler alle 6 Jahre) erforderlich. Dieser turnusmäßige Wechsel ist kostenfrei.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

