Wir sind präzise, gewissenhaft und überpünktlich.
Damit Sie es nicht sein müssen.
Die Heiz- und Nebenkosten abzurechnen ist kein uneingeschränktes Vergnügen. Wir übernehmen die wichtige und ebenso lästige Fleißarbeit für Sie. Die zeitaufwändige Umlage der Heizkosten und anderer Positionen erledigen wir für Sie sorgfältig und termingerecht.
Heizkostenabrechnung
Die Heizkostenabrechnung ist Teil der Betriebskostenabrechnung eines vermieteten Gebäudes oder einer Eigentümergemeinschaft. Die Abrechnung umfasst die Kosten, die durch die Wärmelieferung und Warmwasserlieferung entstehen. Die Heizkostenabrechnung ist in Deutschland durch die Heizkostenverordnung gesetzlich geregelt.
1. Kontaktieren Sie uns
Sie brauchen Hilfe bei der Heiz- und Nebenkostenabrechnung? Wir unterstützen Sie gerne. Kontaktieren Sie uns und wir erstellen Ihnen auf Wunsch ein unverbindliches Angebot. Gerne bieten wir Ihnen auch einen persönlichen Beratungstermin bei Ihnen vor Ort an in dem wir auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen eingehen und Ihnen somit das passende Angebot erstellen können.
2. Vertragsabschluss
Nach Vertragsabschluss erhalten Sie einen kostenlosen Zugang zu unserem Onlineportal, in dem Sie bequem und einfach – Mieterwechsel und Kostendaten an uns übermitteln.
3. Erstellung der Abrechnung
Nun können wir die individuellen Heizkostenabrechnungen für Ihre Mieter erstellen und Abrechnungen den Mietern zuschicken. Zusätzlich erhalten Sie als Eigentümer eine Gesamtabrechnung aller Wohneinheiten.
Diese Kosten sind umlagefähig:
- Brennstoffkosten und Lieferkosten
- Kosten des Betriebsstroms
- Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege
- Kosten für die Wartung der Heizung
- Kosten für die Messungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
- Kosten für die Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Berechnung und Aufteilung
- Die Kosten der Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen gemäß § 6a
Diese Kosten sind nicht umlagefähig:
- Kosten für die Instandhaltung (Entstehen durch Abnutzung oder Alterung)
- Reparaturkosten
Verteilerschlüssel Heizkosten
Mindestens 50 % der Kosten sind als Verbrauchskosten abzurechnen, möglich sind höchstens 70 %. Der Grundkostenanteil beträgt laut Heizkostenverordnung mindestens 30% und höchstens 50%.
Maßgeblich ist zunächst die Vereinbarung im Mietvertrag oder einer späteren Vereinbarung.
Folgende Verteilerschlüssel können festgelegt sein:
- 70:30 oder (unsere Empfehlung)
- 60:40 oder
- 50:50
Ihre Vorteile:
- Übersichtliche Gesamtabrechnung aller Betriebskosten pro Nutzungseinheit
- Rechtssichere, leicht nachvollziehbare Einzelabrechnungen für die Bewohner
- Genaue und pünktliche Abrechnung
- Kompetente Beratung bei Fragen Ihrer Abrechnung
- Zufriedene Mieter
- Mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft
Nebenkostenabrechnung
CO2 Kostenaufteilungsgesetz
FAQ zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema CO2-Kostenaufteilungsgesetz.
Was sind Nebenkosten bzw. Betriebskosten?
Der Begriff Nebenkosten ist an sich nicht definiert. Die Nebenkosten beinhalten sämtliche Bewirtschaftungskosten eines Objekts. Bei den Betriebskosten hingegen handelt es sich um alle Kosten, die neben der Miete und den Heizkosten anfallen. Die Betriebskosten sind somit nur ein Teil der gesamten Nebenkosten.
Betriebskosten werden nach § 1 Abs. 1 Betriebskostenverordnung (BetrKV) als diejenigen Kosten bezeichnet, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.
Wann sind Nebenkosten neben der Miete zu zahlen?
Drei Faktoren sind ausschlaggebend ob überhaupt und wenn, ja welche Kosten der Mieter zusätzlich zur Miete noch zahlen muss.
1) Es muss sich um gesetzlich zulässige Betriebskosten der Betriebskostenverordnung, bzw. Heizkostenverordnung handeln.
2) Die Kosten müssen auch tatsächlich angefallen sein.
3) Es muss im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sein, dass diese Kosten zusätzlich zur Grundmiete zu zahlen sind.
Welche Nebenkosten können auf die Mieter umgelegt werden?
- Allgemeinstrom
- Frischwasser
- Abwasser
- Müllgebühren
- Gebäudeversicherung
- Grundsteuer
- Haftpflichtversicherung
- Hausmeister
- Heizungswartung
- Niederschlagswasser (versiegelte Flächen)
- SAT-Anlage oder Kabelanschluss
- Schornsteinfeger
- Straßenreinigung
- Treppenhausreinigung
- Winterdienst
- Winterwartung
- Gartenpflege
- Dachrinnenreinigung
Verteilerschlüssel Nebenkosten
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die geläufigsten Kostenarten und Verteilerschlüsseln.
Pflicht für alle Vermieter
Der Vermieter von Wohnraum muss einmal jährlich eine Nebenkostenabrechnung erstellen, sofern der Mieter zusammen mit der Miete monatliche Nebenkostenvorauszahlungen leistet.
Um der Form zu genügen, muss eine Nebenkostenabrechnung folgende Mindestangaben erhalten:
- Abrechnungszeitraum und Zeitpunkt der Erstellung
- Angabe der abzurechnenden Wohnung
- Kenntlichmachung des Vermieters oder Verwalters als Aussteller
- Zusammenstellung der Gesamtkosten
- Angabe und Erläuterung des Umlageschlüssels
- Berechnung des Anteils des Mieters
- Abzug der Vorauszahlungen
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Carlo Grimme
Vertrieb / Marketing
Tel.: 02571 509-202
E-Mail: c.grimme@stadtwerke-greven.de