Eine inzwischen gängige Frage bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden oder Wohnungen. Gemeint ist der Gebäudeenergieausweis. Bei jedem Neubau oder Verkauf und jeder Neuvermietung muss ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden. Für Käufer und Mieter ist der Energieausweis sehr hilfreich: Er zeigt, ob bei den Häusern mit vergleichsweise hohen oder niedrigen Nebenkosten kalkuliert werden muss. Eigentümer profitieren durch die energetische Bestandsaufnahme und Modernisierungsempfehlungen für die Gebäude.
Seit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahre 2014, muss bei jedem Neubau oder Verkauf und jeder Neuvermietung ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden.
Für Käufer und Mieter ist der Energieausweis sehr hilfreich: Er zeigt, ob bei den Häusern mit vergleichsweise hohen oder niedrigen Nebenkosten kalkuliert werden kann. Eigentümer profitieren durch die energetische Bestandsaufnahme von Modernisierungsempfehlungen für ihr Gebäude.