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Öffnungszeiten

ServiceCenter Bergstraße 1
Montag bis Freitag
    9:00 - 12:30 Uhr
  14:30 – 18:00 Uhr
Samstag
    9:00 - 12:30 Uhr

Saerbecker Straße
Montag bis Donnerstag
  8:00 – 17:00 Uhr
Freitag
  8:00 – 14:00 Uhr.

 

Tarife für die Gasversorgung

— abgelegt unter:

Die Stadtwerke stellen aus ihrem Versorgungsnetz Erdgas nach Wahl des Kunden zu zwei unterschiedlichen allgemeinen Tarifen zur Verfügung: Dem Kleinverbrauchstarif und dem Grundpreistarif.

Erdgaspreise stabil seit 2010

Die untenstehenden Preise sind unverändert gültig seit dem 01.09.2010.
Eine Preisübersicht für den Ausdruck können Sie auch [hier] als PDF-Datei herunterladen.

Zusammensetzung der Preisangaben

Die Stadtwerke Greven GmbH bieten innerhalb ihres Versorgungsgebietes Erdgas zu den unten stehenden Preisen an.

Der Erdgaspreis setzt sich jeweils zusammen aus einem Grundpreis und einem entsprechenden Arbeitspreis.

Der Grund/Messpreis beinhaltet die Kosten für die Messdatenerhebung, Bereitstellung des Netzes und der Abrechnung.

Der Arbeitspreis dient in beiden Tarifen der Berechnung des tatsächlichen Verbrauches. Die Gasentnahme wird dabei gemessen in abgenommenen Kubikmetern (m3).

greven:standard) – Erdgas für alle

Unser Tarif greven:standard) entspricht der gesetzlichen Grundversorgung. Sie können monatlich kündigen und bleiben damit stets flexibel.

Der Allgemeine Preis im Rahmen der Grundversorgung gilt gleichfalls für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden im Niederdruck sowie für die Ersatzversorgung im Übrigen bis zur Veröffentlichung gesonderter Allgemeiner Preise.

  Arbeitspreis / kWh * Grundbetrag / Jahr *
greven:standard) 1
(günstig bis zu Verbrauch von 4.000 kWh/ Jahr)
7,38 ct 64,26
greven:standard) 2
(günstig bis zu Verbrauch von 50.400 kWh/ Jahr)
5,59 ct 135,66
greven:standard) 3
(günstig bis zu Verbrauch von 300.000 kWh/ Jahr)
5,30 ct 285,60
greven:standard) 4
(günstig bis zu Verbrauch ab 300.001 kWh/ Jahr)
5,20 ct 571,20

 

greven:privat) – Erdgas für Preisbewusste

Die Sonderpreise gelten im Zusammenhang mit einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.

  Arbeitspreis / kWh * Grundbetrag / Jahr *
greven:privat) 1
(günstig bis zu Verbrauch von 4.000 kWh/ Jahr)
6,97 ct 64,26
greven:privat) 2
(günstig bis zu Verbrauch von 50.400 kWh/ Jahr)
5,19 ct 135,66
greven:privat) 3
(günstig bis zu Verbrauch von 300.000 kWh/ Jahr)
4,89 ct 285,60
greven:privat) 4
(günstig bis zu Verbrauch ab 300.001 kWh/ Jahr)
4,80 ct 571,20

 

Die Sonderpreise gelten ausschliesslich bei der Erteilung einer Einzugsermächtigung. Bei gewünschter Zahlweise "Überweisung" wird eine Kostenpauschale in Höhe von 14,28 Euro/Jahr brutto* (12,00 Euro/Jahr netto) erhoben.

*  Preisangaben einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent.

Hinweise zu den genannten Preisen

Die angegebenen Preise beinhalten sowohl die gesetzliche Mehrwertsteuer (in Höhe von 19%) als auch die gesetzliche Erdgassteuer gem. § 35 MinöStG. Die Erdgassteuer ist im Arbeitspreis der Tarife enthalten und beträgt derzeit 0,55 ct/kWh.

Informationen zur Abrechnung

1. Abrechnung des Erdgasverbrauches

Abgerechnet wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh), die sich aus der Multiplikation der abgelesenen Verbrauchsmenge in Kubikmeter mit dem jeweils maßgeblichen Umrechnungsfaktor ergeben.

Beim Vergleich einer Kilowattstunde Gas mit einer Kilowattstunde Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchsgeräte und die Tatsache berücksichtigt werden, dass sich der Gaspreis auf den Brennwert bezieht.

2. Erdgasbeschaffenheit

Die Stadtwerke Greven GmbH stellen aus ihrem Versorgungsnetz Erdgas gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 260 der Gruppe H mit einem Abrechnungsbrennwert bei einem Messdruck von p = 22 mbar zur Verfügung.

3. Konzessionsabgabe / Erdgassteuer

Es werden Höchstsätze Konzessionsabgabe gem. § 2 Abs. 2 und Abs. 3 bzw. § 8 KAV gezahlt. Darüber hinaus weisen wir gem. §107 Abs. 2 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV) auf Folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Erzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Hauptzollamt."

4. Preisanpassung

Preisänderungen erfolgen gemäß Absätze 2 und 3 der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz - (GasGVV)". Dem Kunden steht im Fall einer Preisänderung das Recht zu, den Vertrag mit der Frist des § 20 Abs. 1 GasGVV (Frist von einem Monat zum Monatsende) außerordentlich auf das Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.

5. Allgemeine Bedingungen

Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, gilt ergänzend die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung-GasGVV) vom 26. Oktober 2006.

Erdgas - Abrechnung nach G 685

Regelungen für die Gasabrechnung vom 1. Januar 2010


Auf der Abrechnung finden Kunden künftig zwei neue Faktoren, die zur Berechnung der gelieferten Energie herangezogen werden. Sie zeigen detailliert den bisher genutzten Umrechnungsfaktor.

Ausgangspunkt für die Abrechnung ist der zwischen zwei Zeitpunkten gemessene Mengenbezug. Der Gaszähler für Erdgas, der Balgengaszähler im Haushalts- und Kleingewerbebereich, misst die Menge, also das Betriebsvolumen (Vb) in m³ des durch den Gaszähler fließenden Erdgases. Für unsere Kunden ist jedoch weniger das Volumen des verbrauchten Erdgases interessant, sondern vielmehr die darin enthaltene thermische Energiemenge. Dafür ist eine Umrechnung vom gemessenen Betriebsvolumen Vb (m³) in die bezogene thermische Energiemenge (E) in kWh notwendig.

Die abgerechnete Energiemenge errechnet sich aus drei Werten: Erdgasverbrauch, Zustandszahl und dem Abrechnungsbrennwert.


Erdgasverbrauch

Der Erdgasverbrauch wird von einem geeichten Gaszähler gemessen. Der Gaszähler misst dabei das Betriebsvolumen (Vb) des durchfließenden Erdgases. Die Maßeinheit ist Kubikmeter (m³). Der Erdgasverbrauch errechnet sich aus der Differenz des Zählerstandes zu Beginn und Ende einer Abrechnungsperiode (in der Regel ein Jahr).


Zustandszahl

Beim Erdgas wird zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Erdgases im Gaszähler, der abhängig von Druck und Temperatur des Erdgases ist. Zur Abrechnung der verbrauchten Erdgasmengen muss daher der Betriebszustand des Erdgases auf den Normzustand umgerechnet werden. Erdgas hat seinen Normzustand bei einer Normtemperatur (Tn) von 0 °C und einem Normdruck (pn) von 1013,25 mbar. Die Zustandszahl (z) beschreibt das Verhältnis vom abrechnungsrelevanten Normvolumen (Vn) zum gemessenen Betriebsvolumen (Vb) des Erdgases. Grundsätzlich wurde deutschlandweit eine Abrechnungstemperatur (Teff) von 15 °C für Gaszähler ohne Temperaturumwertung festgelegt, sofern der übergebene Druck (Übergabedruck) beim Kunden kleiner gleich 1.000 mbar ist und eine stündliche Menge von 400 m³/h nicht übersteigt. Maßgebend für den zu verwendenden mittleren Luftdruck (pamb), gemessen in mbar, ist die geodätische Höhe des installierten Zählers beim Kunden. Die Stadtwerke Greven GmbH hat nur eine Höhenzone in Abhängigkeit der geographischen Gegebenheiten innerhalb des Netzgebiets eingerichtet. Alle installierten Gaszähler sind einer mittleren geodätischen Höhe in Ihrer Höhenzone zugeordnet. Ein weiterer Parameter zur Ermittlung der Zustandszahl ist der eingestellte Überdruck, auch Effektivdruck genannt (peff), des installierten Gasdruckregelgeräts vor dem Gaszähler. Durch das installierte Gasdruckregelgerät erhält der Gaszähler einen konstanten Ausgangsdruck in mbar. Auf diesen Ausgangsdruck sind die Verbrauchseinrichtungen wie Brennwertheizung und Gaskochfelder beim Kunden ausgerichtet.

Die Zustandszahl (z) berechnet sich nach folgender Formel:

  

Dabei bedeuten:
z = Zustandszahl
Vn = Normvolumen [m³]
Vb = Betriebsvolumen [m³]
Tn = Normtemperatur = 0 °C = 273,15 K
Pn = Normdruck = 1.013,25 mbar
Teff = Temperatur des Erdgase = 288,15 K (15 °C)
pamb = Luftdruck am Gaszähler [mbar] = 1.016 - (0,12 x H/m) [mbar]
H = zugeordnete mittlere geodätische Höhe des Gaszählers [m]
Peff = Überdruck am Gaszähler [mbar]


Abrechnungsbrennwert

Da Erdgas ein Naturprodukt ist, unterliegt es je nach Förderquelle leichten Schwankungen in der Zusammensetzung und damit auch im Energiegehalt (Brennwert). Der Brennwert des gelieferten Erdgases wird mit geeichten Brennwertmessgeräten an der jeweiligen Übergabestelle in das Erdgasverteilungsnetz ermittelt. Der Brennwert von Erdgas kann nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 „Gasbeschaffenheit“ zwischen 8,4 kWh/m³ und 13,1 kWh/m³ schwanken. DVGW steht für Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.

Für jeden Abrechnungszeitraum wird der Abrechnungsbrennwert individuell über den Zeitraum von zwei Zählerständen (Anfangs- und Endzählerstand) ermittelt. Durch die natürlichen Beschaffenheitsschwankungen von Erdgas und die zeitbezogene Ermittlung des Abrechnungsbrennwertes variiert dieser zwischen den Abrechnungsperioden geringfügig.

Falls in der Gasabrechnung die Abrechnungszeitspanne unterteilt werden muss, wie z. B. wegen Entgelt- oder Steueränderungen und keine Ablesung des Gaszählers vorliegt, ermittelt die Stadtwerke Greven GmbH die thermische Energiemenge nach den Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes G 685.


Die thermische Energiemenge

Zur Berechnung der tatsächlich bezogenen thermischen Energiemenge (E) wird das am Gaszähler abgelesene Betriebsvolumen (Vb) multipliziert mit der Zustandszahl (z) und dem Abrechnungsbrennwert (Hs, eff):

 

Dabei bedeuten:
E = Thermische Energie [kWh]
Vb = Betriebsvolumen [m³]
z = Zustandszahl
Hs, eff = Abrechnungsbrennwert [kWh/m³]


Betriebsvolumen und Erdgasverbrauch

Der Erdgasverbrauch wird vom geeichten Gaszähler gemessen. Der Gaszähler misst dabei das Betriebsvolumen (Vb) des durchfließenden Erdgases. Der Erdgasverbrauch errechnet sich aus der Differenz des Zählerstandes zu Beginn und Ende einer Abrechnungsperiode (in der Regel ein Jahr).


Rechtlicher Rahmen

In Deutschland wird die thermische Gasabrechnung auf der Grundlage einheitlicher eichrechtlicher Vorschriften sowie den nach den anerkannten Regeln der Technik, hier insbesondere nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung“, durchgeführt.

Die in diesem Arbeitsblatt festgelegten Verfahren sind mit den Landesbehörden für das Eichwesen und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt abgestimmt und entsprechen den Bestimmungen des Eichrechts. Die thermische Gasabrechnung unterliegt dabei der ständigen Kontrolle der zuständigen Eichämter des jeweiligen Bundeslandes. So ist zugleich ein Höchstmaß an Präzision und Unabhängigkeit gegeben.

Für die Stadtwerke Greven GmbH ist der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW zuständig. Bei allen bisherigen stichprobenartigen Prüfungen wurde der Stadtwerke Greven GmbH die regelkonforme Erdgasabrechnung bestätigt.

 

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