Erdgas - die wirtschaftliche Alternative!
Erdgas ist wirtschaftlich, vielseitig, platzsparend und schont die Umwelt. Und das bei höchstem Sicherheitsstandard.
Erdgas ist wirtschaftlich, vielseitig, platzsparend und schont die Umwelt. Und das bei höchstem Sicherheitsstandard.
Hier erfahren Sie mehr über die Vorteile von Erdgas, über unsere aktuellen Gaspreise und den Anschluss an die Gasversorgung durch die Stadtwerke Greven.
Erdgas - die kluge Alternative!
Denn Erdgas ist...
...wirtschaftlich:
Die meisten Wohnungen in Deutschland werden mit Erdgas beheizt. Das liegt zum einen sicherlich daran, dass die Gas-Brennwertenergie auf Dauer Heizenergie spart und somit den Geldbeutel schont.
...vielseitig:
Es liegt aber gewiss auch daran, dass Erdgas so vielseitig einsetzbar ist. Erdgas eignet sich nicht nur zum Heizen. Erdgas kann auch für die Warmwasserbereitung eingesetzt werden. Und das Kochen mit Gas bietet auch einige Vorteile.
...platzsparend:
Eine Erdgasheizung ist enorm platzsparend unterzubringen. Der obligatorische Heizungskeller wird in jedem Fall überflüssig. Außerdem ist kein Platz für die Brennstofflagerung mehr notwendig.
Die Gasgeräte passen in Badezimmer, Wohnungsflure oder kleine Nischen. Es gibt sogar Modelle, die sich problemlos in die Küchenzeile einbauen lassen.
Bei Neubauten ist daher die teure Unterkellerung überflüssig. Die Erdgasheizung kann aber auch nachträglich eingebaut werden. Gasleitungen lassen sich fast überall im Haus verlegen.
Und der freigewordene Raum könnte endlich zum Hobbykeller umgestaltet werden...
...umweltfreundlich:
Erdgas enthält unter den fossilen Brennstoffen am wenigsten Kohlenstoff. Bei der Verbrennung von Gas gelangen vergleichsweise geringe Mengen des klimagefährdenden Kohlendioxids (CO2) in die Atmosphäre.
Für den Einsatz von umweltfreundlichen Gas-Brennwertanlagen gibt es zudem zahlreiche Förderprogramme. Besonders umweltfreundlich ist die Kombination von Erdgasheizung und Warmwasser-Kollektoren.
...sicher:
Die für uns "unsichtbaren" Gasleitungen, die das Gas bis vor die Haustür leiten, werden von den Gasversorgungsunternehmen regelmäßig überprüft. Dies geschieht mit elektronischen Geräten, die auch durch den Asphalt der Straßen kleinste Mengen von Gas registrieren.
Zudem unterliegt die Herstellung von Gasgeräten strengsten Sicherheitsvorkehrungen. Die Geräte müssen erst umfangreiche Prüfungen überstehen, bevor sie auf den Markt kommen. Ein deutscher Sicherheitsstandard ist beispielsweise die automatische Zündsicherung: ohne Flamme kein Gas.
Außerdem ist Erdgas von Natur aus völlig geruchlos. Der scharfe Geruch, den wir von Gas kennen, wird von den Gasversorgungsunternehmen beigemischt, damit auch kleinste Gasmengen sofort bemerkt werden.
Gasgeräte, Leitungen und Dichtungen im Haus werden zudem jährlich durch Fachpersonal überprüft.
Kochen wie die Profis ...
Die meisten Küchenprofis bevorzugen das Kochen mit Gas. Warum sie das tun? - Wir sagen es Ihnen... [mehr]
Unsere Servicepakete für Hausbesitzer:
Für Bauherren, Hausbesitzer und Wohnungsverwalter haben wir zwei attraktive Service-Pakete geschnürt, mit denen Sie rundum gut versorgt sind und von zeitraubenden Verwaltungsaufgaben entlastet werden: Lassen Sie sich von uns mit dem höchsten aller Güter versorgen: mit Zeit. Zeit für die angenehmen Dinge des Lebens! [mehr]
Netznutzungsbedingungen für Geschäftskunden
Geschäftskunden finden unsere aktuellen Netznutzungsbedingungen für die Nutzung unseres Gasnetzes in Greven auf den Seiten des Stadtwerke Greven Netzbetriebes: netz.stadtwerke-greven.de
ENWG: Daten zum Gasnetz in Greven
Auf den Seiten des Stadtwerke Greven Netzbetriebes finden Sie weitere Daten über unser Netz: netz.stadtwerke-greven.de
Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) vom 30.04.2012:
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Greven GmbH zur GasGVV, gültig ab 01.01.2013
Ergänzende Bedingungen Gas (PDF-Download)
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Greven GmbH zur GasGVV in der Fassung vom 01.01.2007:

