Service-Paket "Komfort"
Das Service-Paket "Komfort" enthält sämtliche Leistungen des Service-Paketes "Komplett", sowie zusätzlich noch die Trinkwasser- sowie Abwasserabrechnung mit einzelnen Mietern über Direktlieferungsverträge, sowie die Verrechnung aller verbrauchsabhängigen Kosten aus einer Hand...
Das Service-Paket "Komfort" enthält sämtliche Leistungen des Service-Paketes "Komplett", sowie zusätzlich noch die Trinkwasser- sowie Abwasserabrechnung mit einzelnen Mietern über Direktlieferungsverträge, sowie die Verrechnung aller verbrauchsabhängigen Kosten aus einer Hand...
Die Leistungen im Paket "Komfort":
- Ausstattung der Liegenschaften mit den notwendigen Messgeräten (Zähler, Heizkostenverteiler)
- Betrieb der Heizungsanlage zum Zwecke der Wärmeerzeugung
- Komplett-Übernahme der Betriebskosten (Stromkosten)
- Brennstoffeinkauf
- Laufende Betriebsführung rund um die Uhr: Betriebsführung der Heizungsanlage und Übernahme der hierdurch entstehenden Kosten (jedoch keine Reparaturkosten)
- Laufende Wartung und turnusmäßige Auswechslung aller eichpflichtigen Messgeräte
- Direkte Wärme-, Warmwasserabrechnung mit den einzelnen Mietern/Nutzern über Direktlieferungsverträge
- Direkte Trinkwasser- sowie Abwasserabrechnung mit den einzelnen Mietern/Nutzern über Direktlieferungsverträge
(nur im Paket "Komfort") - Verrechnung aller verbrauchsabhängigen Kosten aus einer Hand (nur im Paket "Komfort")
- Inkasso der Abschläge
- Übernahme des Ausfallrisikos
Hinweis zur Ausstattung der Liegenschaften mit Messgeräten:
Ab dem 1.Januar 1996 schreibt die Landesbauordnung NRW (§ 44 BauONW) für den Neubaubereich und bei Sanierungsfällen im bestehenden Wohnbestand den Einbau von Wasserzählern für jede Wohnung/Nutzeinheit gesetzlich vor.

