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Energieausweis

Seit Mitte 2008 wurden Schritt für Schritt Energieausweise für Altbauten Pflicht. Zunächst waren ab 1. Juli 2008 Wohngebäude mit Baujahr 1965 und älter betroffen. Ab Anfang 2009 auch alle übrigen Gebäude.

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In unseren Geschäftsräumen in der Saerbecker Str. 77-81 in Greven sind unsere Service-Mitarbeiter für Sie persönlich und telefonisch erreichbar.

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Hier finden Sie eine Wegbeschreibung zu uns. Unsere Geschäftsräume finden Sie in der Saerbecker Str. 77-81 in Greven.

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Öffnungszeiten

ServiceCenter Bergstraße 1
Montag bis Freitag
    9:00 - 12:30 Uhr
  14:30 – 18:00 Uhr
Samstag
    9:00 - 12:30 Uhr

Saerbecker Straße
Montag bis Donnerstag
  8:00 – 17:00 Uhr
Freitag
  8:00 – 14:00 Uhr.

 

Service-Paket "Komfort"

— abgelegt unter:

Das Service-Paket "Komfort" enthält sämtliche Leistungen des Service-Paketes "Komplett", sowie zusätzlich noch die Trinkwasser- sowie Abwasserabrechnung mit einzelnen Mietern über Direktlieferungsverträge, sowie die Verrechnung aller verbrauchsabhängigen Kosten aus einer Hand...

Das Service-Paket "Komfort" enthält sämtliche Leistungen des Service-Paketes "Komplett", sowie zusätzlich noch die Trinkwasser- sowie Abwasserabrechnung mit einzelnen Mietern über Direktlieferungsverträge, sowie die Verrechnung aller verbrauchsabhängigen Kosten aus einer Hand...

Die Leistungen im Paket "Komfort":

  • Ausstattung der Liegenschaften mit den notwendigen Messgeräten (Zähler, Heizkostenverteiler)
  • Betrieb der Heizungsanlage zum Zwecke der Wärmeerzeugung
  • Komplett-Übernahme der Betriebskosten (Stromkosten)
  • Brennstoffeinkauf
  • Laufende Betriebsführung rund um die Uhr: Betriebsführung der Heizungsanlage und Übernahme der hierdurch entstehenden Kosten (jedoch keine Reparaturkosten)
  • Laufende Wartung und turnusmäßige Auswechslung aller eichpflichtigen Messgeräte
  • Direkte Wärme-, Warmwasserabrechnung mit den einzelnen Mietern/Nutzern über Direktlieferungsverträge
  • Direkte Trinkwasser- sowie Abwasserabrechnung mit den einzelnen Mietern/Nutzern über Direktlieferungsverträge
    (nur im Paket "Komfort")
  • Verrechnung aller verbrauchsabhängigen Kosten aus einer Hand (nur im Paket "Komfort")
  • Inkasso der Abschläge
  • Übernahme des Ausfallrisikos

 

Hinweis zur Ausstattung der Liegenschaften mit Messgeräten:

Ab dem 1.Januar 1996 schreibt die Landesbauordnung NRW (§ 44 BauONW) für den Neubaubereich und bei Sanierungsfällen im bestehenden Wohnbestand den Einbau von Wasserzählern für jede Wohnung/Nutzeinheit gesetzlich vor.

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