Keine Abwassergebühren für Sprengwasser!
Die Bagatellegrenze wurde auf 0 m³/Jahr herabgesetzt! Der Rat der Stadt Greven hat in seiner Sitzung vom 21. Mai 1997 entschieden, dass für Leitungswasser, das nachweislich nicht dem Abwasserkanal zugeführt wird, keine Abwassergebühren erhoben werden. Dies führt für die Grevener Gartenbesitzer zu erfreulichen Kosteneinsparungen. Denn von nun an wird für die Benutzung des Wassers als Sprengwasser lediglich 1,44 Euro pro m³ (inkl. MwSt.) berechnet. Die Abwassergebühren entfallen somit.
Die Bagatellegrenze wurde auf 0 m³/Jahr herabgesetzt!
Der Rat der Stadt Greven hat in seiner Sitzung vom 21. Mai 1997 entschieden, dass für Leitungswasser, das nachweislich nicht dem Abwasserkanal zugeführt wird, keine Abwassergebühren erhoben werden.
Dies führt für die Grevener Gartenbesitzer zu erfreulichen Kosteneinsparungen. Denn von nun an wird für die Benutzung des Wassers als Sprengwasser lediglich 1,44 Euro pro m³ (inkl. MwSt.) berechnet. Die Abwassergebühren entfallen somit.
So können Sie sparen:
Zur Realisierung dieser Kosteneinsparung müssen in den Wasserinstallationsanlagen Nebenmessstellen (zweiter Wasserzähler) eingebaut werden, die die Wassermengen erfassen, die dem Abwasserkanal nicht zugeführt werden.
In Absprache mit dem Steueramt der Stadt Greven können die Zähler bei den Stadtwerken Greven erworben werden. Hierfür wird lediglich ein Vertrag zwischen den Stadtwerken Greven und dem Kunden geschlossen. Der Zähler wird dann von einem zugelassenen Installateur angebracht. Die Ablesung dieser Zähler und die Verrechnung mit den Abwassergebühren erfolgt einvernehmlich zwischen den Stadtwerken Greven und der Stadt Greven.
Unsere Energieberater beantworten gern alle Ihre Fragen zur Abwassereinsparung und helfen mit Rat und Tat bei der Umsetzung. Rufen Sie uns an! Wir zeigen Ihnen detailliert, was zu tun ist, um in den Besitz einer entsprechenden Nebenmessstelle und in den Genuss dieser Ersparnis zu kommen...
So könnte Ihre Ersparnis aussehen:
Zur Verdeutlichung haben wir hier ein kleines Berechnungsbeispiel aufgestellt, in dem wir von einem angenommenen Gartenwasser-Verbrauch von 30% des Gesamtverbrauches (hier: 30 m³ von insgesamt 100 m³) ausgehen:
| Verbrauch Hauptmessstelle | 100 m³ |
| Abzüglich Verbrauch Nebenmessstelle (= Gartensprengwasser) | -30 m³ |
| Abwassergebühr gesamt für | 70 m³ |
Insgesamt ergibt sich - nach Abzug der Kosten für den zusätzlichen Wasserzähler der Nebenmessstelle (1,10 Euro monatl. zzgl.7% MWSt.) folgende reale Kostenersparnis:
| Gesparte Abwassergebühr: 30 m³ x 2,19 Euro/m³ | 65,70 € |
| Abzüglich Verrechnungspreis für den Wasserzähler der Nebenmessstelle: 12 x 1,10 Euro = 13,20 Euro + MwSt. | -13,20 € |
| Einsparung insgesamt | 52,50 € |

