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Energieausweis

Seit Mitte 2008 wurden Schritt für Schritt Energieausweise für Altbauten Pflicht. Zunächst waren ab 1. Juli 2008 Wohngebäude mit Baujahr 1965 und älter betroffen. Ab Anfang 2009 auch alle übrigen Gebäude.

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In unseren Geschäftsräumen in der Saerbecker Str. 77-81 in Greven sind unsere Service-Mitarbeiter für Sie persönlich und telefonisch erreichbar.

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So finden Sie uns...

Hier finden Sie eine Wegbeschreibung zu uns. Unsere Geschäftsräume finden Sie in der Saerbecker Str. 77-81 in Greven.

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Öffnungszeiten

ServiceCenter Bergstraße 1
Montag bis Freitag
    9:00 - 12:30 Uhr
  14:30 – 18:00 Uhr
Samstag
    9:00 - 12:30 Uhr

Saerbecker Straße
Montag bis Donnerstag
  8:00 – 17:00 Uhr
Freitag
  8:00 – 14:00 Uhr.

 

Unsere Wasserpreise

— abgelegt unter:

Für die Benutzung der Wasserleitung und den Verbrauch von Trinkwasser berechnen wir gem. unseren AVBWasserV (gültig ab dem 01.01.2008) einen Wasserpreis, der sich aus zwei Komponenten ergibt: 1. Der Mengenpreis (tatsächlicher Wasserverbrauch) 2. Der monatliche Grundpreis (Bereitstellungs- und Verrechnungspreis)

Für die Benutzung der Wasserleitung und den Verbrauch von Trinkwasser berechnen wir gem. unseren AVBWasserV (gültig ab dem 01.01.2008, zuvor zuletzt geändert am 01.02.2004) einen Wasserpreis, der sich aus zwei Komponenten ergibt:

1. Der Mengenpreis
(tatsächlicher Wasserverbrauch)

2. Der monatliche Grundpreis

Der Mengenpreis

Der Mengenpreis berechnet sich nach der tatsächlichen Wasserentnahme. Er beträgt ab dem 01.01.2008 bei einer Abnahme bis 1.000 Kubikmeter im Monat und 12.000 Kubikmetern im Jahr

1,44 Euro pro Kubikmeter

(dies entspricht 1,35 Euro netto). Bei einer darüber hinausgehenden Wasserentnahme kann für die Mehrmenge ein Sonderabnehmer-Vertrag abgeschlossen werden.

Im Wasserpreis ist das Wasserentnahmeentgelt gemäß § 2 des "Gesetzes über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus Gewässern" (Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen - WEEG) von 0,05 Euro/Kubikmeter (netto) bezogen auf die abgegebene Trinkwassermenge enthalten.

Der monatliche Grundpreis

Der Grundpreis bestimmt sich dabei nach der Art des Zählers und dem sog. "stündlichen Nenndurchfluß" des Zählers (also der maximalen Wasser-Menge, die in einer Stunde entnommen werden kann):

Wasserzähler
Qmax/Qn (qbm/Std)  Euro / Monat/Brutto
   / 1,53,00 €
5 / 2,57,49 €
12 / 631,03
20 / 1069,02
> 10
138,03
Verbundzähler
Qmax/Qn (m³/Std)  Euro / Monat/Brutto
bis 60
115,03
> 60
223,10
Standrohrzähler
Standrohrzähler36,66

 

 

Abwassergebühren der Stadt Greven

Im Auftrag der Stadt Greven ziehen wir zudem die Abwassergebühr von derzeit 2,32 Euro (Stand 01.01.2011) pro Kubikmeter Abwasser mit ein.

Zum 1. Januar 2012 wird die Gebühr für Abwasser gesenkt. Die Abwassergebühr beträgt dann 2,19 Euro pro Kubikmeter Abwasser.

Grundlage für diesen Preis ist jeweils der aktuelle Abwasser-Gebührensatz der Stadt Greven.

Fragen zur Abwassergebühr beantwortet Ihnen gerne der Bürgerservice der Stadt Greven (zuständig ist der Fachdienst Kommunale Abgaben).

Wussten Sie schon? - Gartenbesitzer brauchen in Greven keine Abwassergebühren für das Sprengwasser entrichten. Voraussetzung ist lediglich die Installation eines Gartenwasserzählers. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite Gartenbesitzer.

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