Anlagen, die Strom erzeugen, beim Marktstammdatenregister anmelden
Wer eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach hat, produziert grünen Strom und darf sich über die Einspeisevergütung freuen. Damit die Vergütung auch weiterhin fließt, müssen Anlagen im so genannten Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen sein.
Wer es bis jetzt versäumt hat, eine PV-Anlage im Marktstammdatenregister zu registrieren, muss das bis zum 31. Januar 2021 erledigt haben.
Diese Punkte sich wichtig:
- Gemeldet werden müssen alle Anlagen, die Strom erzeugen. In erster Linie sind das PV-Anlagen (und z. B. auch KWK-Anlagen). Die Anmeldepflicht gilt auch für Anlagen, die nicht in das Netz einspeisen. Auch kleine Anlagen und Stromspeicher müssen registriert werden.
- Die Anmeldung im Marktstammdatenregister muss auch dann erfolgen, wenn die Anlage bereits in einem anderen Register gemeldet worden ist.
- Anmeldungen unter www.marktstammdatenregister.de - dort gibt es auch weitere Informationen.
Das Marktstammdatenregister soll alle Informationen zu installierten Anlagen bündeln, um einen vollständigen Überblick für Politik und Behörden zu ermöglichen. In Greven gibt es circa 1400 PV-Anlagen, von denen ein Großteil bereits registriert ist. Die Stadtwerke Greven haben alle Betreiber in einem Informationsschreiben auf die Pflicht zur Registrierung hingewiesen.
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