Zählerablesung
Im Dezember steht wieder die Zählerablesung für die Kunden der Stadtwerke Greven an. Die ist in diesem Jahr besonders:
Die Kunden werden gebeten, die Zählerstände – Erdgas, Strom, Wasser, Wärme – selbst abzulesen und den Stadtwerken mitzuteilen. „Wir wollen zum Infektionsschutz beitragen und verzichten deshalb in diesem Jahr auf die persönliche Ablesung durch einen Dienstleister“, teilt das Unternehmen mit.
Ablesen ist ganz einfach: Jeder Stadtwerke-Kunde erhält rechtzeitig einen Brief mit allen Informationen und einer Erklärung, wo die jeweiligen Zählernummern auf den Zählern zu finden sind und wie die Zählerstände abzulesen sind.
Für die Übermittlung der Verbrauchsdaten gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Zählerstände auf der Ablesekarte (ist dem Schreiben der Stadtwerke beigefügt) notieren und per Post versenden.
- Die Verbrauchsdaten online eintragen. Internetadresse und Zugangsdaten sind im Schreiben der Stadtwerke aufgeführt.
- Schneller geht es zum Internetportal mit einem QR-Code (ebenfalls im Brief enthalten): QR-Code einfach mit dem Smartphone erfassen, der Code führt automatisch zur Dateneingabe.
- Übermittlung der Zählerstände per Telefon.
Die Stadtwerke Greven bitten darum, die Zähler bis zum 31. Dezember 2020 abzulesen. Stadtwerke-Kunden, die über eine Photovoltaik-Anlage verfügen, werden in einem eigenen Schreiben über die Ablesung des PV-Zählers informiert.
Und noch etwas ist ganz besonders und sehr erfreulich für die Kunden:
Statt 19 werden 16 Prozent Umsatzsteuer auf den Netto-Rechnungsbetrag bei Erdgas, Strom und Wärme erhoben – und zwar für das gesamte Jahr. Bei Wasser beträgt der gesenkte Umsatzsteuerbetrag fünf (statt sieben) Prozent, ebenfalls für den gesamten Rechnungszeitraum. Entscheidend ist hier der Zeitpunkt der Ausführung der Leistung: Das ist der 31. Dezember 2020.
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