Regelungen für die Gasabrechnung vom 01.01.2010
Auf der Abrechnung finden Kunden künftig zwei neue Faktoren, die zur Berechnung der gelieferten Energie herangezogen werden. Sie zeigen detailliert den bisher genutzten Umrechnungsfaktor.
Ausgangspunkt für die Abrechnung ist der zwischen zwei Zeitpunkten gemessene Mengenbezug. Der Gaszähler für Erdgas, der Balgengaszähler im Haushalts- und Kleingewerbebereich, misst die Menge, also das Betriebsvolumen (Vb) in Kubikmetern des durch den Gaszähler fließenden Erdgases. Für unsere Kunden ist jedoch weniger das Volumen des verbrauchten Erdgases interessant, sondern vielmehr die darin enthaltene thermische Energiemenge. Dafür ist eine Umrechnung vom gemessenen Betriebsvolumen Vb (in Kubikmetern) in die bezogene thermische Energiemenge (E) in Kilowattstunden notwendig.
Die abgerechnete Energiemenge errechnet sich aus drei Werten: Erdgasverbrauch, Zustandszahl und dem Abrechnungsbrennwert.
Erdgasverbrauch
Der Erdgasverbrauch wird von einem geeichten Gaszähler gemessen. Der Gaszähler misst dabei das Betriebsvolumen (Vb) des durchfließenden Erdgases. Die Maßeinheit ist Kubikmeter (m³). Der Erdgasverbrauch errechnet sich aus der Differenz des Zählerstandes zu Beginn und Ende einer Abrechnungsperiode, in der Regel ein Jahr.
Zustandszahl
Beim Erdgas wird zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Erdgases im Gaszähler, der abhängig von Druck und Temperatur des Erdgases ist. Zur Abrechnung der verbrauchten Erdgasmengen muss daher der Betriebszustand des Erdgases auf den Normzustand umgerechnet werden. Erdgas hat seinen Normzustand bei einer Normtemperatur (Tn) von 0 Grad Celsius und einem Normdruck (Pn) von 1013,25 Millibar (mbar). Die Zustandszahl (z) beschreibt das Verhältnis vom abrechnungsrelevanten Normvolumen (Vn) zum gemessenen Betriebsvolumen (Vb) des Erdgases.
Grundsätzlich wurde deutschlandweit eine Abrechnungstemperatur (Teff) von 15 Grad Celsius für Gaszähler ohne Temperaturumwertung festgelegt, sofern der übergebene Druck (Übergabedruck) beim Kunden kleiner gleich 1.000 Millibar ist und eine stündliche Menge von 400 Kubikmeter pro Stunde nicht übersteigt. Maßgebend für den zu verwendenden mittleren Luftdruck (pamb), gemessen in Millibar, ist die geodätische Höhe des installierten Zählers beim Kunden. Die Stadtwerke Greven GmbH hat nur eine Höhenzone in Abhängigkeit der geographischen Gegebenheiten innerhalb des Netzgebiets eingerichtet. Alle installierten Gaszähler sind einer mittleren geodätischen Höhe in Ihrer Höhenzone zugeordnet.
Ein weiterer Parameter zur Ermittlung der Zustandszahl ist der eingestellte Überdruck, auch Effektivdruck genannt (Peff), des installierten Gasdruckregelgeräts vor dem Gaszähler. Durch das installierte Gasdruckregelgerät erhält der Gaszähler einen konstanten Ausgangsdruck in Millibar. Auf diesen Ausgangsdruck sind die Verbrauchseinrichtungen wie Brennwertheizung und Gaskochfelder beim Kunden ausgerichtet.
Die Zustandszahl (z) berechnet sich nach folgender Formel:
Dabei bedeuten:
z = Zustandszahl
Vn = Normvolumen [m³]
Vb = Betriebsvolumen [m³]
Tn = Normtemperatur = 0 °C = 273,15 K
Pn = Normdruck = 1.013,25 mbar
Teff = Temperatur des Erdgase = 288,15 K (15 °C)
pamb = Luftdruck am Gaszähler [mbar] = 1.016 – (0,12 x H/m) [mbar]
H = zugeordnete mittlere geodätische Höhe des Gaszählers [m]
Peff = Überdruck am Gaszähler [mbar]
Abrechnungsbrennwert
Da Erdgas ein Naturprodukt ist, unterliegt es je nach Förderquelle leichten Schwankungen in der Zusammensetzung und damit auch im Energiegehalt (Brennwert). Der Brennwert des
gelieferten Erdgases wird mit geeichten Brennwertmessgeräten an der jeweiligen Übergabestelle in das Erdgasverteilungsnetz ermittelt. Der Brennwert von Erdgas kann nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 „Gasbeschaffenheit“ zwischen 8,4 und 13,1 Kilowattstunden pro Kubikmeter schwanken. DVGW steht für Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.
Für jeden Abrechnungszeitraum wird der Abrechnungsbrennwert individuell über den Zeitraum von zwei Zählerständen (Anfangs- und Endzählerstand) ermittelt. Durch die natürlichen Beschaffenheitsschwankungen von Erdgas und die zeitbezogene Ermittlung des Abrechnungsbrennwertes variiert dieser zwischen den Abrechnungsperioden geringfügig.
Falls in der Gasabrechnung die Abrechnungszeitspanne unterteilt werden muss, zum Beispiel wegen Entgelt- oder Steueränderungen, und keine Ablesung des Gaszählers vorliegt, ermittelt die Stadtwerke Greven GmbH die thermische Energiemenge nach den Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes G 685.
Die thermische Energiemenge
Zur Berechnung der tatsächlich bezogenen thermischen Energiemenge (E) wird das am Gaszähler abgelesene Betriebsvolumen (Vb) multipliziert mit der Zustandszahl (z) und dem Abrechnungsbrennwert (Hs, eff):
Dabei bedeuten:
E = thermische Energie [kWh]
Vb = Betriebsvolumen [m³]
z = Zustandszahl
Hs, eff = Abrechnungsbrennwert [kWh/m³]
Betriebsvolumen und Erdgasverbrauch
Der Erdgasverbrauch wird vom geeichten Gaszähler gemessen. Der Gaszähler misst dabei das Betriebsvolumen (Vb) des durchfließenden Erdgases. Der Erdgasverbrauch errechnet sich aus der Differenz des Zählerstandes zu Beginn und Ende einer Abrechnungsperiode, in der Regel ein Jahr.
Rechtlicher Rahmen
In Deutschland wird die thermische Gasabrechnung auf der Grundlage einheitlicher eichrechtlicher Vorschriften sowie nach den anerkannten Regeln der Technik, hier insbesondere nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung“, durchgeführt.
Die in diesem Arbeitsblatt festgelegten Verfahren sind mit den Landesbehörden für das Eichwesen und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt abgestimmt und entsprechen den Bestimmungen des Eichrechts. Die thermische Gasabrechnung unterliegt dabei der ständigen Kontrolle der zuständigen Eichämter des jeweiligen Bundeslandes. So ist zugleich ein Höchstmaß an Präzision und Unabhängigkeit gegeben.
Für die Stadtwerke Greven GmbH ist der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen zuständig. Bei allen bisherigen stichprobenartigen Prüfungen wurde der Stadtwerke Greven GmbH die regelkonforme Erdgasabrechnung bestätigt.
Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Stadtwerke Greven und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel.: 030/ 27 57 240-0, info@schlichtungsstelle-energie.de angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Stadtwerke Greven der Verbraucherbeschwerde nicht innerhalb von 4 Wochen abgeholfen haben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt.